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Mitglieder

Die Mitgliedschaft im Wasser- und Bodenverband ist im Gesetz über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) geregelt.

Für Grundstücke, die nicht der Grundsteuerpflicht unterliegen, sind die Grundstückseigentümer Mitglied im Wasser- und Bodenverband.

Das sind in unserem Verband die Bundesrepublik Deutschland, das Land Mecklenburg-Vorpommern, der Landkreis Vorpommern - Greifswald, evangelische und katholische Kirchgemeinden und ein eingetragener Verein. Sie werden auch als Dingliche Mitglieder bezeichnet.

 Für alle übrigen Flächen sind die Gemeinden Mitglied im Wasser- und Bodenverband.

Hier nun unsere Mitgliederübersicht (Stand: 01.02.2025):

Mitgliederverzeichnis 2025